Das neue Solarspitzen-Gesetz – Impuls oder Stolperstein auf dem Weg zur Energiewende?
Dienstag, den 04. Februar 2025

Das neue Solarspitzen-Gesetz – Impuls oder Stolperstein auf dem Weg zur Energiewende?
In der letzten Sitzung des Bundestags, die vor den vorgezogenen Neuwahlen stattfand, wurde das Solarspitzen-Gesetz verabschiedet. Eingebracht von SPD und Grünen kurz vor Weihnachten und mit Unterstützung von CDU und CSU angenommen, stieß das Gesetz bei FDP, AfD, BSW und Linken auf Widerstand. Das zentrale Ziel ist es, den Netzanschluss von Solarstrom zu optimieren und temporäre Überschüsse in der Stromerzeugung abzufedern. Aber was genau ändert sich dadurch?
Wesentliche Neuerungen im Überblick:
• Anpassung der EEG-Vergütung:
In Phasen, in denen negative Börsenpreise auftreten, erhalten Anlagenbetreiber keine Förderzahlungen mehr. Um diesen Ausfall auszugleichen, wird jedoch die Förderdauer verlängert – was die Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen kaum beeinträchtigt.
• Ausbau der Direktvermarktung:
Die Bürokratie soll reduziert und die Anforderungen an die Steuerbarkeit der Anlagen erweitert werden. Gleichzeitig wird eine stärkere Einbindung der Erneuerbaren in die Systemsicherheit angestrebt. Wichtig zu erwähnen ist, dass die bisherige Verpflichtung zur Direktvermarktung für Anlagen unter 100 kW nicht durchgesetzt wurde.
• Beschleunigter Rollout von Smart Metern:
Für neue Photovoltaikanlagen ab 7 kW gilt künftig, dass sie innerhalb von 24 Monaten mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein müssen. Zwar steigen hierdurch die Kosten für Smart Meter und Steuerungstechnik – bei kleinen Anlagen um bis zu 30 Euro jährlich – doch soll dies langfristig zu einer effizienteren Netzsteuerung führen.
• Leistungsbegrenzung bei neuen PV-Anlagen:
Anlagen unter 100 kW, die nicht der Direktvermarktung zugeführt werden, dürfen ohne Smart Meter nur 60 % ihrer Leistung einspeisen. Obwohl sich die insgesamt eingespeiste Strommenge nicht verändert, kann es bei Anlagen, die ihre volle Leistung einspeisen, zu leichten Rentabilitätsnachteilen kommen – ein Problem, das durch die Nutzung von Speichern teilweise kompensiert werden kann.
• Flexiblere Nutzung von Speichern:
Batterien dürfen künftig auch dazu verwendet werden, Netzstrom zwischenzuspeichern, was ihre netzdienliche Betriebsweise unterstützt. Die genaue Ausgestaltung dieser Regelung liegt jedoch noch in den Händen der Bundesnetzagentur.
• Erweiterte Netzanschlussmöglichkeiten:
Zukünftig ist es möglich, mehrere PV-Anlagen und Speichersysteme an einem Netzanschlusspunkt zu betreiben – selbst wenn die theoretische Leistung die Netzkapazität überschreitet. Diese Maßnahme soll Konflikte an den Netzverknüpfungspunkten reduzieren und die Integration erneuerbarer Energien fördern.
Ausblick auf den Solarausbau:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Gesetz den Ausbau von Solarenergie vorantreiben soll. Es trägt zur Akzeptanz der Solartechnologie in der Bevölkerung bei und ermöglicht eine effektivere Einspeisung von Solarstrom in das Netz. Die Wirtschaftlichkeit der Solarenergie bleibt unangefochten ein Vorreiter, sodass die Energiewende weiterhin dynamisch voranschreiten kann.
Wie seht ihr die Auswirkungen des neuen Solarspitzen-Gesetzes?
Liebe Grüße, Sven Weyh
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