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Was wird nun aus der BEG-Förderung

Montag, den 18. November 2024

Was wird nun aus der BEG-Förderung? Zum politischen Stand vom 12.11.2024

Die aktuelle politische Lage sorgt für Unsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Zukunft der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach dem Aus der Ampel-Koalition stellt sich die Frage, wie es mit der BEG-Förderung bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung weitergeht. Hier eine Übersicht über den Stand der Dinge:

Politische Ausgangslage

Am 6. November bat Bundeskanzler Olaf Scholz den Bundespräsidenten, Finanzminister Christian Lindner aus dem Amt zu entlassen, was das Ende der Ampel-Koalition markierte. Die Regierung konnte zuvor keine Einigung über den Bundeshaushalt 2025 erzielen. Eine Mehrheit im Parlament, die noch vor Neuwahlen einen regulären Haushalt verabschiedet, ist unwahrscheinlich. Deshalb wird die Regierung voraussichtlich zu Jahresbeginn 2025 in eine vorläufige Haushaltsführung übergehen – ähnlich wie Ende 2023.

Was bedeutet das für die BEG-Förderung?

Anträge bis Jahresende 2024

Alle Anträge, die noch in diesem Jahr gestellt werden, sind über den bestehenden, regulären Haushalt abgesichert. Anders als im vergangenen Jahr bestehen keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Gültigkeit des laufenden Haushalts.

Anträge ab dem 1. Januar 2025

Für Förderanträge im neuen Jahr hängt die Fortsetzung der BEG-Förderung vom politischen Willen ab. Bisher gibt es jedoch keine Anzeichen, dass die Förderung ausgesetzt wird. Wirtschaftsminister Robert Habeck bekräftigte am 7. November in der Sendung Markus Lanz: „Die Förderung von Wärmepumpen läuft ungebrochen weiter.“

Verfahrenstechnisch bleibt die Antragstellung bei der KfW unkompliziert: Nach der Einreichung erfolgt in der Regel eine zügige Bewilligung, und die KfW reserviert ausreichende Mittel für bereits genehmigte Anträge.

Historische Parallelen

Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass Förderprogramme auch in Übergangszeiten zwischen Legislaturperioden fortgeführt wurden. So blieb etwa das Marktanreizprogramm – der Vorgänger der BEG – auch nach Bundestagswahlen in Kraft, selbst ohne einen vom Bundestag beschlossenen Haushalt.

Fazit

Für alle, die aktuell oder künftig Fördermittel der BEG nutzen möchten, gibt es keine Hinweise auf einen abrupten Stopp. Wer sicher gehen möchte, sollte Anträge jedoch möglichst bis Ende 2024 einreichen, um von der bestehenden Haushaltslage zu profitieren.

Die Entwicklung bleibt spannend, doch die Zeichen stehen derzeit auf Kontinuität – auch über den Jahreswechsel hinaus.

Euer Sven Weyh 

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