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Signal für klimafreundliche Mobilität: Neue Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmer

Donnerstag, den 16. Januar 2025

Signal für klimafreundliche Mobilität: Neue Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmer

Ich begrüße die Maßnahmen der Bundesregierung, die ein starkes Zeichen für die Elektromobilität setzen. Ab Juli 2024 treten steuerliche Verbesserungen in Kraft, die Unternehmen und Arbeitnehmer*innen spürbar entlasten und gleichzeitig die klimafreundliche Mobilität fördern.

Was genau wird gefördert?

Sonderabschreibung für Unternehmen:

Für neu zugelassene, rein elektrische Fahrzeuge wird eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Unternehmen können 40 % der Investitionskosten direkt im ersten Jahr geltend machen und über sechs Jahre verteilt abschreiben. Das bedeutet mehr Liquidität und mehr Anreize, die Flotte auf emissionsfreie Fahrzeuge umzustellen.

Erweiterte Steuervorteile für E-Dienstwagen:

Die Höchstgrenze für den vergünstigten Steuersatz bei E-Firmenwagen wird von 70.000 € auf 95.000 € Bruttolistenpreis angehoben. Das eröffnet Arbeitnehmer*innen, die ihren Firmenwagen privat nutzen, ab Juli 2024 neue Möglichkeiten und macht klimafreundliche Mobilität noch attraktiver.

Ich finde diese Maßnahmen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung: Sie fördern die nachhaltige Mobilität, stärken Unternehmen und helfen, die Klimaziele zu erreichen. 

Ein Gewinn für alle!

Euer Sven Weyh 

 

Hier weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-wachstumsinitiative-2306106

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