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Informationen Energiewirtschaftsgesetz §14 EnWG

Montag, den 24. Juni 2024

Informationen Energiewirtschaftsgesetz §14 EnWG leicht verständlich erklärt:

Energiewirtschaftsgesetzes § 14a des EnWG befasst sich mit der "Steuerung des Stromverbrauchs". Dieser Paragraf regelt, wie der Stromverbrauch bei Haushalten und kleinen Unternehmen gesteuert werden kann, um das Stromnetz zu entlasten und effizienter zu machen. 

Hier die wichtigsten Punkte einfach erklärt:

1. Ziel: Es geht darum, den Stromverbrauch so zu lenken, dass das Stromnetz stabiler und sicherer wird. Zum Beispiel, indem Strom genutzt wird, wenn viel davon verfügbar ist, und weniger, wenn das Netz stark belastet ist.

2. Intelligente Messsysteme: Der Paragraf ermöglicht den Einsatz von intelligenten Messsystemen, auch "Smart Meter" genannt. Diese können den Stromverbrauch in Echtzeit erfassen und übermitteln.

3. Vereinbarungen: Netzbetreiber können mit Stromkunden Vereinbarungen treffen, um deren Verbrauch zu bestimmten Zeiten zu reduzieren oder zu erhöhen. Dafür können die Kunden z.B. finanzielle Anreize erhalten.

4. Verbraucherrechte: Dabei müssen die Rechte der Verbraucher geschützt werden. Zum Beispiel dürfen sie nicht gezwungen werden, solche Vereinbarungen zu akzeptieren, und es muss Transparenz darüber geben, wie die Steuerung funktioniert.

Zusammengefasst: Energiewirtschaftsgesetzes § 14a EnWG ermöglicht es, den Stromverbrauch flexibler zu gestalten und intelligent zu steuern, um das Stromnetz besser auszunutzen und zu stabilisieren.

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